Entrümpelung nach einem Todesfall: Schritt für Schritt

Nach einem Todesfall müssen Angehörige viel gleichzeitig regeln. Diese Anleitung zeigt, in welcher Reihenfolge Sie bei der Wohnungs- oder Hausräumung vorgehen, welche Fristen gelten und worauf Sie achten sollten.

Mo bis Sa 7 bis 19 Uhr · Antwort meist am selben Werktag · Besichtigung und Festpreis-Angebot kostenlos

4,6 von 5 bei Google · 9 Rezensionen Inhaber Marc Kamphausen Sitz: Schnieglinger Str. 250, Nürnberg Seit Jahrzehnten in Nürnberg
Ratgeber·Lesezeit 8 Min.·Aktualisiert Oktober 2026

Nach einem Todesfall sollte die Räumung in dieser Reihenfolge geplant werden: 1. klären, wer erbt und räumen darf, 2. über Annahme oder Ausschlagung des Erbes entscheiden (Frist in der Regel sechs Wochen nach § 1944 BGB), 3. Fristen von Vermieter oder Verkauf festhalten, 4. Dokumente, Wertsachen und Erinnerungen sichern, 5. Festpreis-Angebot einholen und 6. räumen und besenrein übergeben lassen.

Lieber gleich erledigen lassen? Besichtigung und Festpreis-Angebot sind kostenlos.

Dieser Ratgeber beschreibt die Räumung selbst. Die Behördenwege davor, also Sterbefall anzeigen, Sterbeurkunden und Nachlassgericht in Nürnberg, stehen in der Checkliste Wohnungsauflösung nach einem Todesfall.

Die Fristen auf einen Blick

WannWasGrundlage
bis zum 3. Werktag nach dem TodSterbefall beim Standesamt anzeigen, meist über den Bestatter§ 28 PStG
6 Wochen ab KenntnisErbe ausschlagen, falls gewünscht§ 1944 BGB
1 Monat ab Kenntnis vom Todaußerordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Erben oder Vermieter§ 564 BGB
bis zur RückgabeMiete läuft weiter, Wohnung räumen und übergebenMietvertrag

1. Zuerst klären: Wer darf räumen?

Die Wohnung und der Hausrat gehören nach dem Tod den Erben. Beauftragen sollte die Räumung deshalb eine berechtigte Person: ein Erbe, ein Bevollmächtigter oder ein Nachlassverwalter. Gibt es mehrere Erben, sollten sich alle vorher abstimmen, damit es später keinen Streit darüber gibt, was mit einzelnen Stücken passiert ist. Am besten halten Sie kurz schriftlich fest, wer die Räumung beauftragt und wer was behalten möchte.

2. Erbe annehmen oder ausschlagen?

Für die Ausschlagung einer Erbschaft gilt nach § 1944 BGB in der Regel eine Frist von sechs Wochen, ab dem Zeitpunkt, zu dem man vom Erbfall und vom Grund der Berufung erfährt. Bei einem Testament beginnt sie frühestens mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Läuft die Frist ab, gilt das Erbe nach § 1943 BGB als angenommen. Ausschlagen können Sie nur gegenüber dem Nachlassgericht, zur Niederschrift oder mit notariell beglaubigter Unterschrift, ein einfacher Brief genügt laut Bayerischer Justiz nicht.

Wer befürchtet, dass der Nachlass überschuldet ist, sollte vor der Räumung nichts verkaufen, verschenken oder behalten, denn das kann als Annahme des Erbes gewertet werden. Unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutz des Nachlasses, etwa verderbliche Lebensmittel entsorgen oder die Wohnung sichern, bleiben nach § 1959 BGB wirksam. Lassen Sie sich in diesem Fall beim Nachlassgericht oder anwaltlich beraten, bevor Sie eine Räumung beauftragen.

3. Mietwohnung: Fristen kennen

Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Ehegatten, Lebenspartner und andere Haushaltsangehörige, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, treten nach § 563 BGB in den Vertrag ein, können aber binnen eines Monats erklären, dass sie ihn nicht fortsetzen wollen. Zieht niemand ein, wird er mit den Erben fortgesetzt. Nach § 564 BGB können dann sowohl die Erben als auch der Vermieter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. Bis zur Rückgabe läuft die Miete weiter. Deshalb lohnt es sich, die Räumung früh zu planen und den Übergabetermin mit dem Vermieter abzustimmen. Die Sicht des Vermieters beschreibt der Ratgeber Mieter verstorben.

Bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung gibt es keinen Vermieter, dafür oft einen Verkaufstermin. Planen Sie die Räumung dann so, dass Besichtigungen mit Interessenten in einer leeren, besenreinen Wohnung stattfinden können.

4. Wichtiges sichern, bevor geräumt wird

  • Testament, Erbvertrag, Familienstammbuch
  • Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Sparbücher
  • Verträge, die gekündigt werden müssen, etwa Strom, Telefon, Abos
  • Schlüssel, Bargeld, Schmuck, Uhren
  • Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke
  • Steuerunterlagen der letzten Jahre

Was davon Sie wie lange aufheben sollten und wo sich Unterlagen gern verstecken, erklärt der Ratgeber Nachlass sichten: was aufheben? Ein seriöser Entrümpelungsbetrieb legt gefundene Unterlagen und Wertsachen beiseite. Bei Rümpel Franke ist das Standard, und Sie können uns vorher sagen, wonach wir besonders schauen sollen.

5. Angebot einholen und Wert anrechnen lassen

Holen Sie ein Angebot mit kostenloser Besichtigung und verbindlichem Festpreis ein. Fragen Sie nach der Wertanrechnung: Gut erhaltene Möbel, Antikes, Sammlungen oder Werkzeug können die Kosten senken. Als Orientierung liegt eine 1 bis 2-Zimmer-Wohnung nach unseren Richtwerten bei ca. 600 bis 1.400 €, eine 3 bis 4-Zimmer-Wohnung bei ca. 1.200 bis 2.600 € und ein Haus ab ca. 2.500 €, jeweils inklusive Entsorgung und vor Wertanrechnung.

Die Kosten der Räumung tragen die Erben, bezahlt wird in der Regel aus dem Nachlass. Für die Erbschaftsteuer hat der Bundesfinanzhof (II R 30/19) entschieden, dass Kosten für die Räumung der Wohnung des Erblassers als Nachlassregelungskosten abziehbar sein können. Die Einkommensteuer ist ein anderes Thema, siehe Entrümpelung von der Steuer absetzen.

6. Räumung und Übergabe

Am Räumungstag wird alles ausgeräumt, getrennt entsorgt und die Wohnung oder das Haus besenrein übergeben, auf Wunsch mit Endreinigung. Bei Mietwohnungen empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter, mit Zählerständen und Schlüsselliste. Wer weit weg wohnt, muss nicht zwingend dabei sein, wenn vorher klar abgesprochen ist, was bleibt. Besichtigung und Abstimmung gehen auch per Telefon, Fotos oder Video, die Schlüsselübergabe regeln wir individuell.

Ein Hinweis für Nürnberg

Wer selbst einen Teil entsorgen möchte: Muss ein Haushalt nach einem Sterbefall kurzfristig aufgelöst werden, können Angehörige laut Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Nürnberg Sperrmüll mit der Original-Sterbeurkunde an den Wertstoffhöfen abgeben oder nach telefonischer Anmeldung unter 0911 231-7800 kostenlos selbst in der Müllverbrennungsanlage, Hintere Marktstraße 4, entsorgen. Für die komplette Räumung übernehmen wir als Fachbetrieb für Nachlassräumung alles in einem Termin.

Sie müssen das nicht allein schaffen

Eine Wohnung aufzulösen, in der ein geliebter Mensch gelebt hat, ist keine gewöhnliche Aufgabe. Nehmen Sie sich Zeit für die Dinge, die Ihnen wichtig sind, und überlassen Sie den Rest denen, die das jeden Tag machen. Rufen Sie uns an unter 0911 95340415, Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr, oder schicken Sie Fotos per WhatsApp an +49 177 620 53 60. Die Besichtigung ist kostenlos, der Festpreis kommt danach schriftlich. Mehr für Erben finden Sie unter Für Erben.

Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: § 28 PStG, Stadt Nürnberg, Sterbefall anzeigen, § 1944 BGB, § 1943 BGB, § 1959 BGB, Bayerische Justiz, Hinweise zur Erbschaftsausschlagung, § 563 BGB, § 564 BGB, BFH, Urteil vom 14.10.2020, II R 30/19, ASN Nürnberg, Sperrmüll, abgerufen im Oktober 2026.

FAQ

Häufige Fragen

Wer zahlt die Entrümpelung nach einem Todesfall?

Grundsätzlich die Erben, bezahlt wird in der Regel aus dem Nachlass. Die Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände senkt den Betrag.

Darf ich die Wohnung räumen, bevor ich über das Erbe entschieden habe?

Nur mit Vorsicht, denn wer Gegenstände verkauft, verschenkt oder behält, kann damit das Erbe annehmen. Wenn Sie eine Ausschlagung erwägen, lassen Sie sich vorher beraten.

Wie lange läuft die Miete nach einem Todesfall weiter?

Die Miete läuft nach einem Todesfall weiter, bis das Mietverhältnis wirksam gekündigt und die Wohnung zurückgegeben ist. Erben und Vermieter können nach § 564 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.

Kann ich die Räumung aus der Ferne beauftragen?

Ja, Besichtigung und Abstimmung gehen auch per Telefon, Fotos oder Video, die Schlüsselübergabe klären wir individuell.

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, so steht es in § 1944 BGB. Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden, ein einfacher Brief genügt nicht.

Was passiert mit gefundenen Unterlagen und Wertsachen?

Wir legen gefundene Dokumente, Fotos und Wertsachen beiseite und geben sie Ihnen zurück. Sagen Sie uns vorher, wonach wir besonders schauen sollen.

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