Mietwohnung besenrein übergeben: was das wirklich heißt
„Besenrein“ steht in fast jedem Mietvertrag. Was damit gemeint ist, wo die Grenzen liegen, was mit Keller, Einbauten und Dübellöchern ist und wie die Übergabe ohne Streit um die Kaution klappt.
Mo bis Sa 7 bis 19 Uhr · Antwort meist am selben Werktag · Besichtigung und Festpreis-Angebot kostenlos
Besenrein bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 124/05), dass die Wohnung geräumt und frei von groben Verschmutzungen zurückgegeben wird: Böden gefegt, Spinnweben und grober Schmutz entfernt. Eine Grundreinigung oder das Putzen der Fenster ist damit nicht gemeint, es sei denn, der Mietvertrag regelt das wirksam anders. Zur Rückgabe gehört außerdem, dass alle eigenen Sachen raus sind, auch aus Keller und Dachbodenabteil.
Lieber gleich erledigen lassen? Besichtigung und Festpreis-Angebot sind kostenlos.
Was der BGH unter besenrein versteht
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Juni 2006 (Az. VIII ZR 124/05) klargestellt: Die Pflicht zur besenreinen Rückgabe beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Gemeint ist also ein ordentlich gefegter Zustand, keine porentiefe Reinigung. Wer besenrein übergibt, hat damit die Reinigungspflicht in aller Regel erfüllt, auch wenn der Vermieter sich eine gründlichere Reinigung gewünscht hätte.
Was dazugehört
- Alle eigenen Gegenstände sind entfernt, auch aus Keller, Dachbodenabteil, Balkon und Briefkasten
- Böden sind gefegt bzw. gesaugt
- Grober Schmutz, Spinnweben und Essensreste sind beseitigt
- Kein Müll mehr in der Wohnung oder vor der Tür
Was in der Regel nicht dazugehört
- Fenster putzen oder Wände abwaschen
- Eine Grund- oder Feuchtreinigung aller Flächen
- Normale Abnutzungsspuren beseitigen
Steht im Mietvertrag mehr, etwa eine Reinigung der Fenster, kommt es darauf an, ob die Klausel wirksam ist. Im Zweifel hilft ein Mieterverein oder eine Anwältin.
Räumen gehört dazu
Nach § 546 BGB müssen Sie die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben. Nach allgemeinem Verständnis heißt das: vollständig geräumt. Ein vergessener Schrank im Keller, Sperrmüll auf dem Dachboden oder Kartons auf dem Balkon reichen, damit der Vermieter die Übergabe beanstandet oder Kosten für eine Räumung geltend macht. Denken Sie deshalb an alle mitvermieteten Flächen, auch an den Fahrradkeller, den Stellplatz und das Abteil im Gemeinschaftskeller.
Schönheitsreparaturen sind ein eigenes Thema
Schönheitsreparaturen wie Streichen hängen von den Klauseln im Mietvertrag ab und haben mit besenrein nichts zu tun. Der BGH hat 2015 (VIII ZR 185/14) entschieden: Wurde die Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben, ist eine formularmäßige Renovierungspflicht unwirksam, wenn Sie dafür keinen angemessenen Ausgleich bekommen haben. Ob Ihre Klausel wirksam ist, prüft im Zweifel ein Mieterverein oder eine Anwältin.
Einbauten, Dübel und Einbauküche
Was Sie selbst eingebaut haben, müssen Sie grundsätzlich wieder entfernen, sofern mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart ist. Das betrifft etwa eine eigene Einbauküche, Lampen, Regale oder einen selbst verlegten Teppichboden. Gehört die Küche dem Vermieter, bleibt sie natürlich in der Wohnung. Klären Sie Zweifelsfälle am besten schriftlich vor dem Auszug. Manche Nachmieter übernehmen Küche oder Lampen gern, dann sollte der Vermieter zustimmen und die Übernahme im Protokoll stehen.
Ob Dübellöcher geschlossen werden müssen, hängt von ihrem Umfang und vom Mietvertrag ab. Viele Löcher in Fliesen lösen eher Streit aus als ein paar Bilderhaken. Wer unsicher ist, bespricht das vorher mit dem Vermieter und hält das Ergebnis im Protokoll fest.
Warum besenrein bares Geld wert ist
Am Zustand bei der Übergabe hängt oft die Kaution. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 BGB sechs Monate nach der Rückgabe. Je klarer der Zustand im Übergabeprotokoll dokumentiert ist, desto weniger gibt es später zu streiten. Wie lange der Vermieter die Kaution prüfen darf, steht im Ratgeber Mietkaution zurück nach Auszug.
Besenrein oder Endreinigung?
Besenrein ist das, was Sie in der Regel schulden. Eine Endreinigung geht darüber hinaus: Fenster, Sanitär, Küche und Böden werden gründlich gereinigt. Sinnvoll ist sie, wenn der Mietvertrag wirksam mehr verlangt, wenn die Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll oder wenn Sie Diskussionen bei der Übergabe von vornherein vermeiden möchten. Bei Rümpel Franke ist die besenreine Übergabe Standard, eine Endreinigung bekommen Sie auf Wunsch dazu.
So läuft der Übergabetermin ab
- Termin mit Vermieter oder Hausverwaltung schriftlich vereinbaren.
- Gemeinsam durch alle Räume und Nebenflächen gehen und Mängel konkret notieren, auch solche, die schon beim Einzug da waren.
- Zählerstände und die Zahl der zurückgegebenen Schlüssel ins Protokoll schreiben.
- Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen und eine Kopie mitnehmen.
- Ihre Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution angeben.
Unterschreiben Sie nichts, was Sie für falsch halten. Notieren Sie Ihre abweichende Sicht lieber direkt im Protokoll. Fotos mit Datum von jedem Raum, jeder Wand und jedem Boden sind Ihr bester Beleg, falls es später doch Streit gibt.
Checkliste für den Übergabetag
- ☐ Alle Räume, Keller und Dachbodenabteil leer
- ☐ Balkon, Briefkasten und Stellplatz geräumt
- ☐ Eigene Einbauten zurückgebaut oder Übernahme schriftlich vereinbart
- ☐ Böden gefegt, grober Schmutz entfernt
- ☐ Zählerstände für Strom, Gas und Wasser notiert
- ☐ Alle Schlüssel vollständig dabei
- ☐ Fotos mit Datum von allen Räumen gemacht
- ☐ Übergabeprotokoll gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben
Die ausführliche Version mit allen Schritten vor und nach dem Termin finden Sie in der Checkliste Wohnungsübergabe.
Wenn die Zeit knapp ist
Gerade bei einer Wohnungsauflösung oder nach einem Todesfall wird es vor dem Übergabetermin oft eng. Wir räumen die Wohnung komplett, samt Keller, Dachbodenabteil und Balkon, demontieren auf Wunsch Möbel und Einbauten, entsorgen fachgerecht und übergeben besenrein, auf Wunsch zusätzlich mit Endreinigung. Den Preis kennen Sie vorher als schriftlichen Festpreis nach kostenloser Besichtigung. Nach unseren Richtwerten liegt eine 1 bis 2-Zimmer-Wohnung bei ca. 600 bis 1.400 €, eine 3 bis 4-Zimmer-Wohnung bei ca. 1.200 bis 2.600 €, jeweils vor Wertanrechnung.
Ein Termin ist oft innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung möglich. Wenn es richtig drängt, lesen Sie weiter unter Kurzfristige Entrümpelung, oder rufen Sie direkt an unter 0911 95340415. Für Vermieter und Hausverwaltungen gibt es eine eigene Seite zur Wohnungsräumung nach Mieterauszug.
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Quellen: BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05, § 546 BGB, § 548 BGB, BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14, abgerufen im Oktober 2026.
Häufige Fragen
Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?
In der Regel nein, Fensterputzen gehört nicht zu besenrein. Besenrein heißt nach dem BGH nur, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind. Etwas anderes gilt nur, wenn der Mietvertrag wirksam mehr verlangt.
Gehört der Keller zur besenreinen Übergabe?
Ja, Keller, Dachbodenabteil, Balkon und andere mitvermietete Flächen müssen ebenfalls geräumt und frei von grobem Schmutz sein.
Muss ich meine Einbauküche ausbauen?
Wenn sie Ihnen gehört und nichts anderes vereinbart ist, ja. Gehört sie dem Vermieter, bleibt sie in der Wohnung.
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur wenn Ihr Mietvertrag eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält. Bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ist eine formularmäßige Renovierungspflicht ohne angemessenen Ausgleich laut BGH (VIII ZR 185/14) unwirksam.
Was passiert, wenn noch Sachen in der Wohnung stehen?
Dann ist die Wohnung in der Regel nicht vollständig geräumt zurückgegeben, und der Vermieter kann das beanstanden oder Räumungskosten geltend machen. Räumen Sie deshalb vor dem Termin alles, auch Keller und Dachbodenabteil.
Wie lange kann der Vermieter nach der Übergabe noch Schäden geltend machen?
Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren nach § 548 BGB sechs Monate nach der Rückgabe. Ein unterschriebenes Übergabeprotokoll hilft, den Zustand festzuhalten.
Kostenloses Festpreis-Angebot sichern
Kostenlose Besichtigung vereinbaren. Sie erhalten einen fairen Festpreis inklusive Wertanrechnung, auch kurzfristig.